Auszug - Konzept zur Nutzung landeseigenen Immobilien statt Mietobjekte   

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Verwaltung, Bürgerdienste, Rechnungsprüfung - Hauptausschuss
TOP: Ö 6.6
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Personal, Verwaltung, Bürgerdienste, Rechnungsprüfung - Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 15.06.2022 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:50 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 001
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
0431/IX Konzept zur Nutzung landeseigenen Immobilien statt Mietobjekte

   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEAusschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
Verfasser:Deutscher, Jessica i.V. 
Drucksache-Art:AntragMitteilung
   Beteiligt:Fraktion der SPD
 
Wortprotokoll

Wortprotokoll

Der Ausschuss für Finanzen, Personal, Verwaltung, Bürgerdienste, Rechnungsprüfung - Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 15.06.2022 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 16 Ja-Stimmen, den Antrag in folgender geänderter Fassung zu beschließen.

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Bereiche der Bezirksverwaltung, die bisher in Mietobjekten untergebracht sind, perspektivisch in bezirkseigenen Immobilien verortet werden können.

 

Hierbei sollten eine Mehrfachnutzung von Räumen und bisher unberücksichtigte Flächenpotentiale geprüft werden.

 

Weiterhin sollte auch ein möglicher Ankauf von Flächen und Gebäuden berücksichtigt und

im Vergleich zur Nutzung von Mietobjekten dargestellt werden. Es wird ersucht, der BVV bis Ende Dezember 2022 einen Bericht über die vorbenannte Prüfung

zur Beratung vorzulegen.

 

Ursprungsdrucksache

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Bereiche der Bezirksverwaltung, die bisher in Mietobjekten untergebracht sind, perspektivisch in bezirkseigenen Immobilien verortet werden können.

Hierbei sollten eine Mehrfachnutzung von Räumen und bisher unberücksichtigte Flächenpotentiale geprüft werden.

Weiterhin sollte auch ein möglicher Ankauf von Flächen und Gebäuden berücksichtigt und im Vergleich zur Nutzung von Mietobjekten dargestellt werden.

Es wird ersucht, der BVV bis September 2022 einen Bericht über die vorbenannte Prüfung zur Beratung vorzulegen.


 
 

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