Auszug - Für eine gelebte Stärkung des Seniorenmitwirkungsgesetzes  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Stadtteilarbeit
TOP: Ö 9.1
Gremium: Ausschuss für Soziales, Stadtteilarbeit Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 11.05.2022 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:40 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Freizeitforum Marzahn, Arndt-Bause-Saal
Ort: Marzahner Promenade 55, 12679 Berlin
0434/IX Für eine gelebte Stärkung des Seniorenmitwirkungsgesetzes
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBzStRin Soz
Verfasser:Zivkovic, Nadja 
Drucksache-Art:AntragBericht des BA auf Empfehlung der BVV
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
   Fraktion der SPD
   Fraktion der CDU
   Fraktion der Tierschutzpartei
 
Wortprotokoll

Wortprotokoll

Der Ausschuss für Soziales, Stadtteilarbeit hat in seiner Sitzung am 11.05.2022 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 14 Ja-Stimmen, den Antrag in folgender geänderter Fassung zu beschließen.

 

 

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge beschließen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen im Land Berlin dafür einzusetzen, das die Verwaltungsvorschriften zur Ermittlung von Berufungsvorschlägen für die Mitgliedschaft in den bezirklichen Seniorenvertretungen (VVBerufungsvorschläge) zu Durchführung der Wahlen der Seniorenvertretung der Berliner Bezirke so verändert werden, das insbesondere die Anzahl der barrierefreien Wahllokale und die Zeiten zur Teilnahme an der Wahl, der Anzahl der Wahlberechtigten angepasst werden und eine Erleichterung der Briefwahl durch die Übergabe von frankierten Rückumschlägen erfolgt.

 

Ursprungsdrucksache:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen im Land Berlin dafür einzusetzen, dass die Verwaltungsvorschriften zur Ermittlung von Berufungsvorschlägen für die Mitgliedschaft in den bezirklichen Seniorenvertretungen (VVBerufungsvorschläge) zu Durchführung der Wahlen der Seniorenvertretungen der Berliner Bezirke so verändert werden, dass die Anzahl der barrierefreien Wahllokale und die Zeiten zur Teilnahme an der Wahl, der Anzahl der Wahlberechtigten angepasst werden und eine Erleichterung der Briefwahl durch die Übergabe von frankierten Rückumschlägen erfolgt.


 
 

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