Auszug - Situation der Jugendfreizeiteinrichtung M3
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Dem Trägerverein M3 der JFE M3 wurde der Nutzungsvertrag zum 31.12.21 gekündigt, ebenso kann der Leistungsvertrag nicht verlängert werden. Stadtrat Hr. Lemm, der Jugendamtsleiter Hr. Tille sowie Fr. Graf und Fr. Philipp (Regionalleitung und Förderung) machen Ausführungen zum Sachstand und begründen die Kündigung des Nutzungsvertrages mit dem Verein M3. Die bisherige Arbeit im M3 wurde gewürdigt, insbesondere das Engagement der Initiative aus Eltern und Kindern, die den M3 über Jahre begleitet und entwickelt haben. Dennoch - grundlegende Voraussetzungen für die Erfüllung des Leistungsvertrages und Nutzungsvertrages waren nicht mehr gegeben. Mehrere Gespräche und Unterstützungsleistungen der letzten 2 Jahre haben nicht zum notwendigen Erfolg geführt. Mit dem Tod des letzten Leiters haben sich die Bedingungen und die Situation des Betriebes der JFE verschärft. Eingereichte Konzepte und Finanzpläne sind nicht förderfähig. Daher hat das JA fristgemäß unter Einhaltung der Kündigungsfristen den Nutzungsvertrag gekündigt. Folgende Voraussetzungen sind nicht mehr gegeben bzw. wurden vom Träger nicht umgesetzt:
• Nichteinhaltung des Fachkräftegebotes (Wechsel von Personal, Fluktuation, keine Qualifikation der pädagog. MA). • Eine Tiefenprüfung hat ergeben, das finanzielle Mittel nicht fach- und sachgerecht verwendet wurden. Diverse Abrechnungen waren nicht nachvollziehbar. Auch mussten nicht verwendete Mittel zurückgegeben werden. • Das pädagogische Konzept entspricht nicht den Standards. Auch das neueingereichte Konzept ist derzeit nicht förderfähig. • Die Vereinsstrukturen sind nicht ausreichend. • Es fehlt ein Raumkonzept. • Investitionen in die Immobilie wurden vernachlässigt. Informationen an das JA entsprechend dem Nutzungsvertrag bleiben aus.
Der Träger M3 bezieht dazu Stellung: Die Leitung bestätigt die derzeitige Situation und schildert die Bemühungen, Anforderungen des Jugendamtes zu erfüllen. Seit einigen Jahren ist das Team unterbesetzt. Seit ca. einem Jahr ist das Team stabil, auch wenn nur eine MA pädagogisch ausgebildet ist. Der Träger bestätigt die Bemühungen des Jugendamtes und der Möglichkeit der Nachbesserung von Konzept und Finanzplan, gibt aber auch die Überforderung mit der Situation zur Kenntnis. Leider konnten Probleme mit dem Dachverband und dem eigenen Verein nicht ausreichend geklärt werden. Die Leitung schildert zukünftige Vorhaben (Fachkräftegebot, Fortbildung, Supervision, Finanzschulung etc.). Diese Vorhaben kommen jedoch nach eigener Darstellung „wohl zu spät“. Auch war die Unterstützung durch eine externe Fachkraft in der Erarbeitung eines neuen Konzeptes nicht erfolgreich. Ergebnis der Diskussion und weiteres Vorgehen: Die Berichte wurden im Plenum ausgiebig erörtert und diskutiert. Der M3 soll weiter als JFE bestehen bleiben. Die Förderung für die kommenden Jahre ist gesichert. Sach- und Personalmittel orientieren sich an das Jahr 2021. Ein/e neue/r Betreiber*in wird über ein Interessenbekundungsverfahren gesucht. Der alte Träger kann sich ebenfalls bewerben. Die Interessenbekundung für die Betreibung der JFE M3 wird am 29.10.21 gestartet und online veröffentlicht. Es wird eine Jury gebildet, die zeitnah dem JHA einen Vorschlag unterbreitet. Die Entscheidungsvorlage soll im Dezember vorliegen. Es gibt weitere Begleitgespräche durch das JA für den bisherigen Träger und die Jugendlichen, auch unter Begleitung des JHA. Zukünftig sollte der JHA rechtzeitiger über derartige Problematiken in Kenntnis gesetzt werden (Transparenz), insbesondere wenn Leistungsverträge nicht erfüllt werden. Frühere Kommunikation hätten mehrere Lösungsansätze ermöglicht. Der JHA erteilt Zustimmung für das Interessenbekundungsverfahren und folgt dem Jugendamt im bisherigen Verfahren. |
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