Auszug - Bearbeitungsstau bei Wohngeld und WBS  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnungsangelegenheiten - Telefon und Videokonferenz
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 06.05.2021 Status: öffentlich
Zeit: 18:04 - 19:52 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Telefon- und Videokonferenz
Ort:
 
Wortprotokoll

Wortprotokoll

Herr BzStR Braun bittet die Leiterin des Amtes für Bürgerdienste, Frau Hannebauer, um entsprechende Information der Ausschussmitglieder.

 

Fr. Hannebauer: Durch die haushaltswirksame Aktivierung von sechs „Stellenhülsen“ in der Arbeitsgruppe Wohngeld/ BuT wird zeitnah eine entsprechende Personalverstärkung realisiert werden. Auch der Bereich WWB/ Kataster wird personell verstärkt. Dies sichert den schnelleren Abbau von Bearbeitungsrückständen – dafür müssten in einem Zeitraum mehr Anträge abschließend bearbeitet werden, als eingehen. Eine fehlende abschließende Bearbeitung von Anträgen bedeutet jedoch nicht, dass diese unbearbeitet sind. Vielmehr erfordert aufgrund vielschichtiger Ursachen (z.B. unvollständige Antragsunterlagen, bekanntwerdende Sachverhaltsänderungen, Wechselwirkungen mit anderen Sozialleistungen) fast jede Antragsbearbeitung weitere Sachverhaltsermittlungen/ Unterlagenabforderungen. Damit werden zusätzliche Liegezeiten produziert, die sich unmittelbar auf die Bearbeitungsdauer auswirken. Das Vorliegen eines „Bearbeitungsstaus“ ist daher – unabhängig von aktuell steigenden Antragszahlen – differenziert zu betrachten. In den letzten Monaten ist zudem eine deutliche Abnahme der Antragsqualität zu verzeichnen. In Bezug auf die Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen wurde dies vermieterseits von einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft bestätigt.

 

Es gab Gelegenheit zu Nachfragen.

 

Gibt es vielleicht die Möglichkeit, auf der Homepage besser darüber zu informieren, welche Unterlagen benötigt werden? – Antwort (Fr. Hannebauer): Ja. Derzeit wird versucht, Informations- und Beratungsbedarfe aus den Antragsmängeln abzuleiten. Bisher ist kein „Muster“ erkennbar. Sowohl die Art der Mängel als auch die betreffenden Antragstellenden weisen eine sehr vielfältige und heterogene Zusammensetzung auf. Ein Zusammenhang mit vermehrter E-Mail-Nutzung durch die Antragstellenden ist nicht auszuschließen, insbesondere sind E-Mail-Anhänge oft nicht lesbar, so dass eine weitere Kontaktaufnahme erforderlich wird. Dabei ist zu beachten, dass zum Schutz personenbezogener Daten eine E-Mail-Antwort lediglich anonymisiert möglich ist.

Wie wird das zinslose Darlehen ausgereicht, dass der Berliner Senat zur Milderung der Folgen des Mietendeckel-Urteils des BVerfG beschlossen hat? – Antwort (Fr. Hannebauer): Die Anträge werden bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gestellt und von der Investitionsbank Berlin ausgereicht, insofern ist der Bezirk nicht damit befasst. Allerdings wird mit einer erhöhten Anzahl eingehender Wohngeldanträge gerechnet, um die Berücksichtigung der höheren Miete zu erreichen.

Welche Möglichkeiten gibt es, die Auszahlung von bewilligungsreifen Anträgen auf Wohngeld zu beschleunigen? – Antwort (Fr. Hannebauer): Vorschüsse können nur dann ausgezahlt werden, wenn dem Grunde nach feststeht, dass die Person Anrecht auf Wohngeldzahlungen hat. Eine Anspruchsberechtigung dem Grunde nach ist erst feststellbar, wenn sämtliche Unterlagen vorliegen, die zur Anspruchsermittlung erforderlich sind. Das macht deutlich, dass während der Bearbeitungszeit keine Vorschusszahlung zulässig ist – auch ist der Zeitpunkt der Antragstellung nicht erheblich. Sobald feststeht, dass dem Grunde nach ein Wohngeldanspruch besteht, liegt in der Regel Entscheidungsreife vor – in diesem Fall kann die Auszahlung des Wohngeldes sofort veranlasst werden.


 
 

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