Auszug - Bericht der Behindertenbeauftragten
Frau Rosendahl berichtet: Die Impf- und Testzentren sind grundsätzlich rollstuhlgerecht eingerichtet. Es gibt Verbesserungsbedarf für auf Gebärdensprachdolmetschende angewiesene Personen in den Impfzentren. Die Mitnahme von Blindenführhunden ist bis in die Impfkabine hinein gestattet, dies ist jedoch bislang nicht ausreichend kommuniziert worden. Für Behinderte, die kein Taxi zum Transport zu Impfzentren benutzen können, werden nicht die vollen Transportkosten übernommen, was eine Diskriminierung darstellt.
Heute stand die letzte Lesung des Teilhabegesetzes auf der Tagesordnung im Bundestag – lt. Fr. Rosendahl stellt dieses in mehreren Punkten eine Verbesserung für MmB dar, jedoch seien an vielen Punkten Regelungen nicht ausreichend (wie z.B. Assistenzleistungen in Kliniken und die finanziell neutrale Ausgestaltung dieser). |
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