Auszug - Endlich geltendes Recht umsetzen - Baustellenumleitungen für Radfahrende im Bezirk schaffen  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnungsangelegenheiten - Telefon- und Videokonferenz
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 04.03.2021 Status: öffentlich
Zeit: 18:03 - 18:59 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Telefon- und Videokonferenz
Ort:
2318/VIII Endlich geltendes Recht umsetzen - Baustellenumleitungen für Radfahrende im Bezirk schaffen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gruppe BündnisgrüneBzStRin WirtSG
Verfasser:Zivkovic, Nadja 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll

Wortprotokoll

Die einreichende Gruppe Bündnis ‘90/Die Grünen bringt den Antrag ein.

 

Es gab Gelegenheit zur ausführlichen Diskussion. Im Ergebnis wird die Begründung dahingehend geändert, dass der letzte Satz „Dem kam (…) umgesetzt“ gestrichen wird.

 

Der eigentliche Antragstext wird um die Wortgruppe „Fußgänger/innen- und“ ergänzt.

 

Der Ausschuss hat die o.g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich mit 13 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme ohne Enthaltungen, die Drucksache in folgender geänderter Fassung zu beschließen:

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei allen Baumaßnahmen mit Auswirkungen auf das öffentliche Straßenland und anderen Behinderungen von Fußnger/innen- und Radverkehrsinfrastruktur, wie zum Beispiel Baumschnittarbeiten oder Sperrung von Bahnübergängen und anderen im Antrag nicht abschließend aufgeführten Einschränkungen, sichere Umleitungen und Hinweise für Radfahrende gemäß § 39 MobG, umzusetzen.

 

Ursprungsdrucksache:

Das Bezirksamt wird ersucht, bei allen Baumaßnahmen mit Auswirkungen auf das öffentliche Straßenland und anderen Behinderungen von Radverkehrsinfrastruktur, wie zum Beispiel Baumschnittarbeiten oder Sperrung von Bahnübergängen und anderen im Antrag nicht abschließend aufgeführten Einschränkungen, sichere Umleitungen und Hinweise für Radfahrende gemäß § 39 MobG. umzusetzen.


 
 

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