Auszug - Hundegesetz, Hundeauslaufgebiete  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnungsangelegenheiten - Telefon- und Videokonferenz
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 07.01.2021 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:25 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Telefon- und Videokonferenz
Ort:
 
Wortprotokoll

Wortprotokoll

Zum Hundegesetz: Frau BzStRin Živković berichtet ausführlich zu Fallzahlen von Verfahren wegen Verstößen gegen das Hundegesetz. Die Statistik wurde zur Aufnahme in dieses Protokoll wie folgt vorgelegt:

 

Durch den Bereich Ordnungswidrigkeiten und belastende Verwaltungsakte wurden im Jahr 2020 (ohne Dezember - Zahlen liegen noch nicht vor) nach dem HundeG

 

- 231 OWi-Verfahren eingeleitet (Verstöße ohne Leine oder Maulkorb, kein Mikrochip, ohne Haftpflicht, kein Halsband mit Name und Anschrift, Hund unbeaufsichtigt, Verstöße gg. die Anordnung)

 

Davon erfolgte die Ahndung mit 78 Bußgeldbescheiden, 21 Verwarnungen mit Geld, 9 Verwarnungen o. Geld. 48 Verfahren wurden eingestellt.

 

- 205 Verwaltungsverfahren nach dem HundeG wurden durchgeführt, wie z.B. Anordnungen Maulkorb- Leinenzwang, Anordnungen Besuch Hundeschule oder Ablegung der Sachkunde, Haltungs- und Führungsverbote insbesondre gefährlicher Hunde nach dem HundeG, Sicherstellungen, und Einstufung eines Hundes als gefährlicher Hund nach Biss.

 

Unter anderem wurden 5 Hunde sichergestellt und eingezogen sowie 5 Hunde wurden nach einem Bissvorfall als gefährlicher Hund eingestuft.

 

Es waren 8 Widersprüche/Klageverfahren anhängig.

 

- 9 Hundehalter haben eine Sachkundebescheinigung = Befreiung von der Leinenpflicht, für ihre Hunde erhalten.

 

Der Außendienst kontrolliert auch immer die Einhaltung des Hundegesetzes bei jedem Streifengang mit.

 

Im Jahr 2020 wurden 88 Anzeigen nach Hunde und Steuergesetz gefertigt wobei in einer Anzeige mehrfache Feststellungen möglich sind.

 

davon - unangeleinter Hund: 40

 

- fehlende Halteranschrift: 28

 

- Keine Steuermarke: 59

 

- Hundekot: 1

 

- nicht gemeldeter Listenhund: 3

 

- kein Maulkorb: 3

 

Es gab Gelegenheit zu Nachfragen.

 

Was bedeutet „Hunde wurden eingezogen“? Antwort: Das Amt wird zumeist auf Fälle aufmerksam gemacht, in denen Anlass besteht, von Gefährdungen auszugehen. Die Tiere werden ins Tierheim gebracht, wenn möglich vermittelt oder verbleiben dort.

r welchen Zeitraum ist die Statistik erfasst, für das ganze Jahr 2020? Antwort: Ja, mit Ausnahme des Monats Dezember, für den noch keine Zahlen vorliegen.

Gab es schlimme Angriffe, „zu Tode gebissen“? Antwort: Ein Fall war durch Fahrlässigkeit verursacht: Ein Hund und ein Kleinkind wurden von den Familienmitgliedern miteinander alleine gelassen.

 

Zu Hundeauslaufgebieten: Frau BzStRin Živković berichtet zur Standortsuche durch das Amt. Eine Fläche in der Nähe der S-Bahn-Station Gehrenseestraße wurde ausgewählt. Ferner zur Neufläche des Vereins „Helle Hunde e.V.“.

 

Es gab Gelegenheit zu Nachfragen.

 

Welche Kosten entstehen für Nutzende, kann man den Platz des Vereins auch als Nichtmitglied nutzen? Antwort: Die bezirkseigene Fläche an der Gehrenseestraße wird kostenfrei nutzbar sein, der Verein überlässt in Einzelfällen (Sozialindikation) seinen Platz ebenfalls unentgeltlich. Ansonsten ist der Vereinsbeitrag von 3,- € monatlich gering und für die meisten Halter leistbar.

Wer ist für die Pflege des Platzes an der Gehrenseestraße zusndig? Antwort: Das Grünflächenamt.

Wer entscheidet beim Verein, wer den Beitrag zahlen muss und wer nichts zahlt? Antwort: Es gibt auch vor Ort die Möglichkeit, einen kleinen Obolus für die Nutzung zu entrichten. Eine Jahreskarte kann auch erworben werden, dann kann man aber auch gleich Vereinsmitglied werden.


 
 

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