Auszug - Homeoffice ist keine Kinderbetreuung!
Stellungnahme an den federführenden Jugendhilfeausschuss:
Der Ausschuss für Schule hat in seiner Sitzung am 03.09.2020 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit dreizehn Ja-Stimmen, den Antrag zu beschließen.
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass Homeoffice generell nicht als Form der Kinderbetreuung gewertet wird und wenn der Anspruch auf Notbetreuung besteht, dieser nicht wegen Homeoffice erlischt. Selbiges gilt für Eltern in Ausbildung und Studium, die sich im Onlineunterricht befinden.
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