Auszug - Homeoffice ist keine Kinderbetreuung!
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat in seiner Sitzung am 12.08.2020 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV, mit vier Ja-Stimmen und acht Enthaltungen, den Antrag zu beschließen.
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass Homeoffice generell nicht als Form der Kinderbetreuung gewertet wird und wenn der Anspruch auf Notbetreuung besteht, dieser nicht wegen Homeoffice erlischt. Selbiges gilt für Eltern in Ausbildung und Studium, die sich im Onlineunterricht befinden. |
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