Auszug - Medizinische Versorgungszentren beim Wohnungsneubau gleich mitplanen!
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Die BVV hat in geänderter Fassung beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, ob bei Planungen von Wohnungen Gewerbeflächen eingefordert werden können, in denen medizinische Versorgungszentren für die Grund- und Regelversorgung (Hausarzt, Augenarzt, Gynäkologe, Urologe und Kinderarzt) ermöglicht werden können und ob im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages die Nutzung festgeschrieben werden kann. Darüber hinaus wird dem Bezirksamt empfohlen, bei allen Bauvorhaben der städtischen Wohnungsbaugesellschaften darauf hinzuwirken, dass für eine Praxistätigkeit von Ärzten geeignete Räumlichkeiten geschaffen und für diese bevorzugt zur Verfügung gestellt werden.
Realisierung:
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