Auszug - Berlinzulage auch für die Träger der freien Jugendhilfe
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Die BVV hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich über den Bezirksstadtrat für Schule, Sport, Jugend und Familie bei der Landesregierung von Berlin dafür einzusetzen, dass die für den 01.10.2020 geplante „Hauptstadtzulage“ in Höhe von 150 € brutto für die Angestellten des Landes Berlin inklusive der Kita-Eigenbetreibe auf die Beschäftigten der Träger der freien gemeinnützigen Jugendhilfe, die ebenfalls wichtige soziale Leistungen für das Land Berlin erbringen, ausgeweitet wird.
Realisierung:
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