Auszug - Schaffung einer Stelle eines/einer Queerbeauftragten  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung
TOP: Ö 4.3.1
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 03.03.2020 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:20 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
1981/VIII Schaffung einer Stelle eines/einer Queerbeauftragten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDAusschuss für Gleichstellung
Verfasser:Ostertag, Olaf 
Drucksache-Art:AntragMitteilung
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE
 
Wortprotokoll

Der Ausschuss bespricht den Antrag und stimmt ab.

 

Zunächst wird eine Änderung des Antrages in einen Prüfauftrag besprochen und abgestimmt.

 

Der erste Satz soll folgenden Wortlaut erhalten:

Das Bezirksamt wird ersucht, die Einrichtung der Stelle eines Querbeauftragten und die Ausstattung mit einem zusätzlichen Haushaltstitel mit jährlich 20 000,00 € zu prüfen.“

 

Abstimmungsergebnis:

ja: 4 Stimmen

nein: 5 Stimmen

Enthaltungen: 1 Stimme

 

Anschließend kommt der Ursprungsantrag zur Abstimmung.

 

Abstimmungsergebnis:

ja: 6 Stimmen

nein: 3 Stimmen

Enthaltungen: 1 Stimme

 

Der Ausschuss für Gleichstellung hat in seiner Sitzung am 03.03.2020 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit sechs Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und einer Enthaltung, den Antrag zu beschließen.

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, eine Queerbeauftragten-Stelle im Bezirksamt zu schaffen und
dafür einen eigenen zusätzlichen Haushaltstitel mit jährlich 20.000,00 auszustatten.

 

Aufgaben sollen unter anderem sein:

 

-          Stärkung der Akzeptanz von queeren Menschen innerhalb und
außerhalb der bezirklichen Verwaltung

-          Kontakt für Kindertagesstätten, Schulen, Senioreneinrichtungen etc. und Unterstützung freier Träger und Netzwerke

-          zielgruppengerechte Konzepte und Veranstaltungen

-          Zusammenarbeit mit dem und regelmäßige Berichterstattung im Ausschuss für Gleichstellung

-          alle 2,5 Jahre Erstellung eines Berichts für die BVV


 
 

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