Auszug - „Solar-B-Plan“ für mehr Klimaschutz
Frau Pohle: bei der Aufstellung von B-Plänen wird stärker auf Klimaschutzmaßnahmen zu achten sein, muss in der Entscheidung des Bauherrn bleiben, welche Maßnahme er wählt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 11.02.2020 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit neun Ja-Stimmen und vier Nein-Stimmen, den Antrag in der vom Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Lokale Agenda geänderten Fassung zu beschließen. Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wie dafür Sorge getragen werden kann, dass gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 23 BauGB in allen Bezirk festzusetzenden B-Plänen bei der „Errichtung von Gebäuden oder bestimmten sonstigen baulichen Anlagen bestimmte und sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus solarer Erzeugung“ vorgeschrieben werden. Sollte dies aus Gründen der Verschattung von Dächern und/oder Fassaden nicht möglich sein, muss der Vorhabenträger dies durch entsprechende Studien fachgerecht nachweisen. Grundsätzlich ist jedoch darauf zu achten, dass eine entsprechende Ausrichtung der baulichen Anlagen solare Nutzung ermöglicht und nicht verhindert.
Der BVV ist bis zum 31.05.2020 zu berichten |
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