Auszug - Planungsziele für Bebauungspläne bei Innenhöfen anpassen
Die BVV hat in geänderter Fassung beschlossen: Das Bezirksamt wird ersucht, auf der Grundlage des BVV-Beschlusses zu DS 1413/VIII „Grüne Innenhöfe in Wohngebieten in Marzahn-Hellersdorf sichern“ die Planungsziele der eingeleiteten Bebauungsplanverfahren 10-94 „Eisenacher Straße 35“, „Mark-Twain-Str.32,34“, „Kölpiner Str. 9/11“, 10-99 „Stollberger Straße 98,100“ und 10-97 „Luzinstraße 11,13“ dahingehend anzupassen, dass eine Wohnbebauung ausgeschlossen wird und die Flächen als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt werden. Hierzu wird ersucht, gegenüber dem Senat und der BIM Eigenbedarf an den genannten Flächen anzumelden und diese in Bezirkseigentum zurück zuführen. Innerhalb des Bezirksamtes soll eine erneute Prüfung der einzelnen Fachbereiche über die Nutzung der genannten Grundstücke als Vorhalteflächen der sozialen und ökologischen Infrastruktur durchgeführt werden. Erfolgt keine Festlegung als Vorhaltefläche, soll das jeweilige Grundstück als geschützte Grünfläche ausgewiesen werden.
Realisierung:
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