Auszug - Kinder- und Jugendprojekte bei Neubau und Verdichtung von Wohnraum berücksichtigen
Die BVV hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den durch Neubau oder Nachverdichtung von Wohnraum entstehenden Bedarf an Kinder- und Jugendeinrichtungen (Projekten) nach § 11 SGB VIII (AG KJHG Berlin) bereits frühzeitig und vor Baubeginn von bezirklichem Wohnraum zu ermitteln und gegenüber den Investoren/Vorhabeträgern als Infrastrukturmaßnahme anzumelden, um die Übernahme von Kosten zur Realisierung von Kinder- und Jugendprojekten sicherzustellen.
Neben der Sicherstellung von Spielplätzen, Kindertageseinrichtungen usw. soll das Bezirksamt künftig auch stärker den neu entstehenden Bedarf an Plätzen der Kinder- und Jugendarbeit in den Blick nehmen und diesem gemäß der Leitlinie „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“ in einem standardisierten Verfahren Rechnung tragen.
Realisierung:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Kontakt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Büro der Bezirksverordnetenversammlung
Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L
- Tel.: (030) 90293-5811
- Tel.: (030) 90293-5812
- Tel.: (030) 90293-5813
- Tel.: (030) 90293-5814
- Fax: (030) 90293-5815
- E-Mail bvv@ba-mh.berlin.de
Postanschrift:
12591 Berlin