Auszug - Kindertagesförderungsgesetz in Marzahn-Hellersdorf umsetzen - Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen in Kitas und Kindertagespflegestellen durchführen
Die BVV hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die gemäß § 9 Abs. 2 KitaFöG festgeschriebene und verpflichtende Untersuchung von drei bis vier Jährigen ab dem Jahr 2019 alljährlich und flächendeckend, (beginnend in spezifischen Sozialräumen mit kritischen Sozialdaten) in den Kindertageseinrichtungen und Kindestagespflegestellen des Bezirks umzusetzen (Kindertagesförderungsgesetz: Gesundheitsvorsorge). Alle im KitaFög aufgeführten Untersuchungsindikatoren etwa Seh- und Hörstatus, Motorik oder Impfschutz sind dabei zu berücksichtigen. Die für die Umsetzung der Untersuchung notwendige Kooperation zwischen Trägern, Kitas, Tagespflege und Gesundheitsamt wird vorausgesetzt. Die zuständigen Abteilungen Gesundheit und Jugendhilfe begleiten die Einführung der Untersuchung gemeinsam. Der für diese Vorsorgemaßnahme zuständige öffentliche Gesundheitsdienst ist zur Umsetzung dieser zusätzlichen jedoch notwendigen Aufgabe personell entsprechend auszustatten. Das Bezirksamt wird daher ersucht das Gesundheitsamt personell unverzüglich besser auszustatten, mindestens jedoch zwei zusätzliche VzÄ für dieses Aufgabengebiet einzustellen.
Realisierung:
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