Auszug - Protokollkontrolle
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- zur Drs. 0306/VIII brachten die Fraktionen von SPD und CDU einen Ausschussantrag ein
Ausschussantrag
Anlassbezogene temporäre Videoüberwachung in Marzahn-Hellersdorf
Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, in Absprache mit dem Senat und der Polizei kriminalitätsbelastete Orte in Marzahn-Hellersdorf zu identifizieren, der BVV mitzuteilen und sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass an diesen Orten die Notwendigkeit einer anlassbezogenen Videoüberwachung, die sich mit dem Datenschutz vereinbaren lässt, erörtert und gegebenenfalls für eine befristete Zeit eingerichtet wird. Darüber hinaus wird dem Bezirksamt empfohlen, sich mit der S-Bahn und der BVG in Verbindung zu setzen, die Möglichkeiten zu erörtern, die sowohl unter Berücksichtigung des Datenschutzes auch die Zugänge von den Wohngebieten zu den jeweiligen Bahnsteigen und Fußgängertunnel und –brücken, so diese zum Hausrechtsgebiet gehören, ausreichend mit einer Videoüberwachung ausgestattet werden können.
Begründung: Die Videoüberwachung an besonders kriminalitätsbelasteten Orten kann helfen, Straftaten schnell und nachweisbar aufzuklären. Es ist daher notwendig das richtige Maß zu finden um die Ermittlungsbehörden bei Straftaten durch eine entsprechende Kameraüberwachung zu unterstützen. Das Bezirksamt und der Senat sollen hierzu in Zusammenarbeit mit der Polizei entsprechende Kriminalitätsschwerpunkte identifizieren und ggf. für einen befristeten Zeitraum die Videoüberwachung sicherstellen und regelmäßig evaluieren.
Abstimmung:9 Ja5 Nein/ Enthaltungen |
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