Auszug - Für eine freie, unkommerzielle Open Air Kultur – auch in Marzahn-Hellersdorf!  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses Kultur und Weiterbildung
TOP: Ö 4.4
Gremium: Ausschuss für Kultur und Weiterbildung Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 06.12.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: ZKR - Zentrum für Kunst und öffentlichen Raum Schloss Biesdorf
Ort: Alt Biesdorf 55, 12683 Berlin
0504/VIII Für eine freie, unkommerzielle Open Air Kultur – auch in Marzahn-Hellersdorf!
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBzStRin WeiKultSozFM
Verfasser:Witt, Juliane 
Drucksache-Art:AntragBericht des BA auf Empfehlung der BVV
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Ausschuss für Kultur und Weiterbildung hat in seiner Sitzung am 06.12.2017 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 13 Ja-Stimmen, den Antrag in folgender geänderter Fassung zu beschließen.

 

Die BVV möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich aktiv an der stadtweiten Diskussion um die Entwicklung von Orten im öffentlichen Raum, die unbürokratisch für nichtkommerzielle Musik-und Partyveranstaltungen unter freiem Himmel zur Verfügung gestellt werden sollen, zu beteiligen. Unter Einbeziehung aller relevanten Akteure u. a. Jugendfreizeiteinrichtungen, Musikschule, freie Kultureinrichtungen sollen öffentliche Orte mit den Anwohnerinnen und Anwohnern auf ihre Eignung hin geprüft und dem Senat vorgeschlagen werden.

Diese Prüfung sollte den Lärmschutz und die Müllvermeidung beinhalten.

 


Der Ausschuss für Kultur und Weiterbildung hat in seiner Sitzung am 06.12.2017 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 13 Ja-Stimmen, den Antrag in folgender geändert Fassung zu beschließen.

 

Die BVV möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich aktiv an der stadtweiten Diskussion um die Entwicklung von Orten im öffentlichen Raum, die unbürokratisch für nichtkommerzielle Musik-und Partyveranstaltungen unter freiem Himmel zur Verfügung gestellt werden sollen, zu beteiligen. Unter Einbeziehung aller relevanten Akteure u. a. Jugendfreizeiteinrichtungen, Musikschule, freie Kultureinrichtungen sollen öffentliche Orte mit den Anwohnerinnen und Anwohnern auf ihre Eignung hin geprüft und dem Senat vorgeschlagen werden.

Diese Prüfung sollte den Lärmschutz und die Müllvermeidung beinhalten


 
 

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