Auszug - Aktueller Stand der Auslastung ausschussrelevanter Haushaltstitel des laufenden Haushaltsjahres  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnungsangelegenheiten
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnungsangelegenheiten Beschlussart: erledigt
Datum: Fr, 24.11.2017 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:30 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 001
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr BzStR Braun berichtet:

 

-          Intensive Beratung im BA über die Beschleunigung der Besetzung von offenen Personalstellen. Möglichkeit durch Eröffnung eines elektronischen Bewerbungsverfahrens?

-          Das Grünflächenamt hat nach dem Sturm „Xavier“ noch immer mit der Beseitigung von Sturmschäden zu tun.

-          Sanierung Altes Rathaus Marzahn: Vorschlag des Bezirkes liegt zurzeit zur Abstimmung bei der Senatsverwaltung für Finanzen und der BIM.

-          Trotz der Überziehung des Planansatzes für HzE hielten sich die Nachfragen im Unterausschuss Bezirke des Hauptausschusses des AGH zum Haushaltsentwurf des Bezirkes in engen Grenzen. Dies hängt auch mit der möglichen Erreichbarkeit des Zieles der Schuldenrückführung zusammen.

-          In der Gesamtpersonalversammlung gab es vernehmliche Klagen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass die Belastungsgrenze überschritten sei und die Möglichkeit des „Ausgebranntseins“ akut besteht. In diesem Zusammenhang sei auch der überdurchschnittlich hohe Krankenstand zu sehen.

-          r den Fall von Neuwahlen zum Deutschen Bundestag ist die Gewinnung von Freiwilligen schwierig und daher die Motivation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, sich für die Wahlhilfe zur Verfügung zu stellen, zu erhöhen. Dabei sind die Möglichkeiten des BA jedoch begrenzt.

-          Die Fachbereiche von Herrn Martin bitten um Nachsicht, dass sie die Meldung über die Auslastung ausschussrelevanter Haushaltstitel nur nachliefern können.

-          Der Fachbereich Bürgerämter weist eine Verstärkung des Titels „Geschäftsbedarf“ aus eigenen Mehreinnahmen in Höhe von 150.000,- € aus und wird bis zum Jahresende voraussichtlich noch weiter verstärkt werden. Grund: Insbesondere Mengenerhöhungen bei Pässen um 25 %.

-          Der Titel „Wahlen“ ursprünglicher Planansatz 54.300,- € wurde mit 20.000,- € überplanmäßigen Ausgaben verstärkt.

-          Die Nachricht vom Amtsleiter hierzu wird als Anhang an dieses Protokoll gegeben (siehe Anlage 1).

 

Es gab Gelegenheit zu Nachfragen:

 

-          Eine Finanzierungslücke von ca. 300.000,- € soll noch aufzulösen sein, wie wird das ausgeglichen? Antwort: Wurde nicht im Detail im Unterausschuss Bezirke besprochen. Probleme werden mehr im HzE-Bereich gesehen, hier hofft das BA, in Verhandlungen eine verbesserte Kondition der Basiskorrektur erreichen zu können.

-          Wie können verstärkt Werbeaktionen zur Motivation der Bürgerinnen und Bürger, sich als Wahlhelfende freiwillig zu melden, durchgeführt werden? Antwort: Wir haben in der Vergangenheit schon viel versucht, sind aber für Ideen und Vorschläge dankbar.

-          Sind Möglichkeiten vorhanden, zwischen den Bezirken Personal „auszuleihen“, um Engpässe auszugleichen? Antwort: Es gibt solche Gespräche, aber das hat auch negative Auswirkungen auf die geschriebenen Produkte in der KLR, da die Leistungen dann bei anderen Bezirken erfasst werden. Definitiv muss mittelfristig die Personalausstattung im Bürgeramt und in anderen Ämtern erhöht werden.

-          nnen die Anforderungen, die an Bewerberinnen und Bewerber gestellt werden, abgesenkt werden, um eine Verbesserung bei der Personalgewinnung zu erreichen? Antwort: Es gibt Beratungen zwischen den Bezirken und Landesebene, welche Mindeststandards erforderlich sind, aber die Anforderungen werden auf absehbare Zeit nicht abgesenkt.

-          Gibt es Signale von SenFin, wie die Mindereinnahme bei Grundstücksverufe zu kompensieren ist? Antwort: Die Bzbm ist optimistisch, dass eine Lösung gefunden wird, wir werden diese Frage mitnehmen.

-          Sind nicht in jedem einzelnen Wahlbüro qua gesetzlicher Vorgabe mindestens als Wahlvorstände Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung einzusetzen? Antwort: Warum sollten Staatsbürgerinnen und Staatsbürger nicht auch dazu qualifiziert sein, Wahlbüros ausschließlich selbst zu tragen?


 
 

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