Auszug - Eingabe zum Verwarnungsgeld wegen Falschparkens
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Nach kurzer Beratung entscheidet der Ausschuss, dass er für individuelle Ordnungswidrigkeiten nicht zuständig ist. Der Ausschuss sieht für sich keine Handlungsgrundlage und sich nicht in der Pflicht bzw. im Recht, solche Sachverhalte zu bewerten und auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Zuständig ist das Ordnungsamt als Verwaltungsbehörde. Im Zweifel muss die Betroffene dort Widerspruch einlegen und den Klageweg bestreiten. |
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