Auszug - Wohnberechtigungsscheine bei erlaubtem Aufenthalt
Die BVV hat in geänderter Fassung beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, Flüchtlingen, denen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge der „subsidiäre Schutz“ zuerkannt wurde und die eine „Bescheinigung über Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat von Berlin für eine einheitliche Regelung im Land Berlin einzusetzen.
Realisierung: Siehe 10. Sitzung der BVV vom 13.07.2017. |
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