Auszug - Überprüfung der Bezirksverordneten bei Antritt des Mandats in der BVV auf hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für nationale Sicherheit der DDR  

 
 
9. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV
TOP: Ö 1.1.1
Gremium: Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 12.04.2017 Status: öffentlich
Zeit: Anlass: Ordentliche Sitzung
0130/VIII Überprüfung der Bezirksverordneten bei Antritt des Mandats in der BVV auf hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für nationale Sicherheit der DDR
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gruppe BündnisgrüneVorsteherin der BVV
Verfasser:Henkel, Kathrin 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der AfD
   Fraktion der CDU
   Fraktion der SPD
   Fraktion DIE LINKE
 
Wortprotokoll

Informationen zum Stand der Bearbeitung des Beschlusses der BVV vom 23.02.2017

Folgende Punkte des Beschlusses wurden umgesetzt:

 

1.
Die BVV Marzahn-Hellersdorf stellt ein Ersuchen an die Behörde des Beauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik um Überprüfung gemäß § 19, 20 und 21 des Stasiunterlagengesetzes (StUG) auf hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS)/Amt für nationale Sicherheit (AfnS).
 

erledigt mit Schreiben der Vorsteherin der BVV an den Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR vom 30.03.2017

2.

Die Überprüfung soll den Aufarbeitungsprozess unterstützen und die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit innerhalb der BVV bilden. Es werden die Mitglieder der BVV überprüft, die in der VII. Wahlperiode nicht überprüft wurden und die am 3. Oktober 1990 das 18. Lebensjahr vollendet hatten.

erledigt mit Schreiben der Vorsteherin der BVV an den Bundesbeauftragten
r die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
vom 30.03.2017r 16. Mitglieder der BVV (die der Vorsteherin der BVV eingereichten Einzelblätter wurden dem Schreiben an die Behörde beigefügt)

3.

Dazu wird ein Vertrauensgremium der BVV Marzahn-Hellersdorf eingesetzt, welches das Ersuchen zur Überprüfung der Mitglieder stellt, Kriterien für die Bewertung der Überprüfungsergebnisse erarbeitet, nach Erhalt der Mitteilungen der BStU die Anhörung der Belasteten durchführt und neben einem Überprüfungsbericht Empfehlungen für den Umgang mit den Ergebnissen für die BVV vorschlägt.

erledigt mit Benennung der Mitglieder durch die Fraktionen (Stand: 10.03.2017)

4.

Das Vertrauensgremium besteht aus der der Vorsteherin/dem Vorsteher, ihrer Stellvertreterin/ihrem Stellvertreter und je einer Vertrauensperson der in der BVV vertretenen Fraktionen. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Vertreterin/ein Vertreter für die Vertrauensperson benannt werden. Das Vertrauensgremium tagt nichtöffentlich und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet analog zu den Regelungen der §§ 54 und 55 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses unter Vorsitz der Vorsteherin/des Vorstehers.

Benennung der Mitglieder:
Vorsteherin der BVVKathrin Bernikas
Stellvertretender Vorsteher der BVVKlaus-Jürgen Dahler
Fraktion DIE LINKEBjörn Tielebein
Fraktion der AfDWerner Wiemann
Fraktion der SPDKlaus Mätz
Fraktion der CDUAlexander J. Herrmann
Gruppe BündnisgrüneNickel von Neumann

5.

Die Fraktionen benennen der Vorsteherin/dem Vorsteher umgehend ihre Vertrauenspersonen. Die Mitglieder der BVV reichen bis zum 10.03.2017 ihre Einzelblätter und schriftlichen Einverständniserklärungen bei der Vorsteherin/dem Vorsteher ein. Die Überprüfung findet mit der Bestätigung dieses Beschlusses auch unabhängig von dem Einverständnis der einzelnen Bezirksverordneten statt.

erledigt mit Benennung der Vertrauenspersonen (Stand: 10.03.2017)
sowie durch Vorlegen der Einzelblätter durch die Bezirksverordneten
bei der Vorsteherin der BVV (Stand: 23.03.2017)

6.

Die Vorsteherin/der Vorsteher reicht das Ersuchen der BVV beim Bundesbeauftragten für die Mitglieder der BVV ein.

erledigt mit Schreiben der Vorsteherin der BVV an den Bundesbeauftragten
r die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
vom 30.03.2017


 

Der Ehrenrat der BVV tritt zusammen, wenn Rückläufe aus der Behörde eingehen.


 
 

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