Auszug - Auswirkungen der neuen Baumschutzverordnung - Entwicklung des Grüns im Siedlungsgebiet
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BzStR ÖkStadt, Herr Dr. Niemann: erläutert den Zusammengang von
Bautätigkeit und Baumschutzverordnung (BaumSchV). Herr Schütze: ·
Seit März 2004 neue BaumSchV; ·
Stammumfang in 1,3 m Höhe von 60 cm auf 80 cm erhöht; ·
geschützt sind alle Laubbäume; ·
die Waldkiefer als einziger Nadelbaum ist geschützt; ·
wenn Krone niedriger, ist der Stamm Stammumfang auch
unter 1,30 m zu messen; ·
nicht geschützt sind Obstbäume außer Walnuss und türkischer
Baumhasel; ·
es ist optimal eine Ausgleichsabgabe oder eine
Ausgleichspflanzung möglich; ·
die Ausgleichsabgabe muss für Naturschutz ausgegeben
werden; ·
die Zahl der Fällanträge ist nur geringfügig
zurückgegangen; Herr Dr. Niemann: Erläutert, dass es keinen Einfluss der
BaumSchV auf B-Pläne gibt. Herr Schütze: ·
Ausgleichsabgabe ist
bisher in Neupflanzungen investiert worden. ·
Diese Einnahme lässt sich nicht planen. ·
Zurückgegangen ist auch die Anzahl der Verstöße gegen
die BaumSchV. |
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