Auszug - Geschäftsordnung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf von Berlin für die VIII. Wahlperiode (GO BVV) hier: Änderung § 5 (4)
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 09.02.2017 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 15 Ja-Stimmen, den Antrag zu beschließen. Die BVV möge beschließen:
„§ 5 – Vorsteherin/Vorsteher“ wird in Absatz 4 wie folgt ergänzt: Beauftragte/Beauftragter für den Haushalt der BVV ist die Vorsteherin/der Vorsteher. Er/Sie stellt mit dem Vorstand den Plan zur Verwendung der Mittel des Kapitels 3100 auf. |
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