Auszug - Bericht des Ausschusses für Rechnungsprüfung, Eingaben und Beschwerden über die Arbeit mit Eingaben und Beschwerden im II. Halbjahr 2016 gemäß § 18 (4) GO BVV
Gemäß § 18 (4) der Geschäftsordnung der BVV von Marzahn-Hellersdorf ist halbjährlich der BVV über die Arbeit des o. g. Ausschusses zu berichten.
Im ersten Halbjahr wurden 15 Eingaben eingereicht, davon konnten bis auf eine Eingabe alle abschließend bearbeitet werden.
Bürgerämtern Berlins, sodass den Beschwerdeführern und Beschwerdeführerinnen nicht (bis auf eine) geholfen werden konnte. Bei einer Eingabe nahm der Beschwerdeführer das angebotene persönliche Gespräch mit dem zuständigen Bezirksstadtrat zur Klärung seines Problems nicht an.
Zwei Eingaben fielen in die Zuständigkeit des Ordnungsamtes und wurden von dort weiterbearbeitet.
Der Bericht wurde in der Sitzung des Ausschusses für Rechnungsprüfung, Eingaben und Beschwerden am 13.07.2016 beraten und bestätigt. Ausdruck vom: 17.08.2016 Seite: 1/1 |
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