Auszug - Jugendkunstschule in Marzahn-Hellersdorf  

 
 
Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 09.06.2016 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Haus 2, Beratungsraum
Ort: Schkopauer Ring 2, 12681 Berlin
2297/VII Jugendkunstschule in Marzahn-Hellersdorf
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDJugendhilfeausschuss
Verfasser:Ostehr, Steffen 
Drucksache-Art:AntragMitteilung
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 09.06.2016 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 14 Ja-Stimmen, den Antrag in der vom Ausschuss für Schule und Sport geänderten Fassung zu beschließen.

                            Ausdruck vom: 13.06.2016

                            Seite: 1/1


Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, unter Einbeziehung der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ein geeignetes und nachhaltiges Konzept zur Realisierung einer Jugendkunstschule in Marzahn-Hellersdorf zu erstellen und umzusetzen. Die Jugendkunstschule ist an einem eigenständigen Ort im Bezirk Marzahn-Hellersdorf zu realisieren. Das Bezirksamt soll überprüfen, wie die eigenständige Verortung einer Jugendkunstschule im Bezirk sichergestellt werden kann. Sowohl das „Berliner Rahmenkonzept Kulturelle Bildung“ als auch die Ausführungen zu „Jugendkunstschulen nach Berliner Modell“ sind dabei zu berücksichtigen.

 

 

Ursprungsdrucksache:

 

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, unter Einbeziehung der zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ein geeignetes und nachhaltiges Konzept zur Realisierung einer Jugendkunstschule in Marzahn-Hellersdorf zu erstellen und umzusetzen.

Die Jugendkunstschule ist an einem eigenständigen Ort im Bezirk Marzahn-Hellersdorf zu erhalten. Das Bezirksamt soll überprüfen, wie die eigenständige Verortung einer Jugendkunstschule im Bezirk auch in Zukunft sichergestellt werden kann.

Sowohl das „Berliner Rahmenkonzept Kulturelle Bildung“ als auch die Ausführungen zu „Jugendkunstschulen nach Berliner Modell“ sind dabei zu berücksichtigen. 


 
 

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