Auszug - Dauerhafte Übertragung von Objekten aus dem Fachvermögen Jugend an freie Träger
Frau Thomas stellt einen geänderten
Antrag für die BVV vor. Þ GO-Antrag: Abbruch der Debatte Abstimmung der Antragsvorschläge
alternativ: Anlage 3, Vorschlag 1: 0 Ja-Stimmen Anlage 4, Vorschlag 2: 7 Ja-Stimmen, 1
Enthaltung Der Vorschlag 2 wurde angenommen Stellungnahme
an den federführenden Ausschuss für Haushalt und Grundstücke Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner
Sitzung am 12.05.2004 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mit sieben
Ja-Stimmen und einer Enthaltung, den Antrag in folgender geänderter Fassung
zu beschließen. Die Bezirksverordnetenversammlung möge
beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, mit dem
Land Bedingungen auszuhandeln, wonach die Übertragung von Objekten aus dem
Fachvermögen Jugend auf freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit zu einem
symbolischen Kaufpreis für das Gebäude und von einem Euro für das Grundstück in
Erbbaupacht möglich wird. Die Träger sichern mit dem Erwerb des
Objektes die langfristige Erhaltung des Standortes zur Erfüllung gesetzlicher
Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe ohne weitere finanzielle Förderung
durch den Bezirk ab. |
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