Auszug - Richtlinien zur Veröffentlichung von Pressemeldungen durch die Pressestelle (BA-Vorlage Nr. 1039/IV)
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Es wird moniert, dass die Richtlinie nicht die Maßgabe enthält, dass Veröffentlichungen im Internet grundsätzlich barrierefrei sein müssen. Das Bezirksamt verweist, dass dies jedoch eine allgemeine Verfahrensregel ist.
Generell wird in der Vorlage nur die männliche Form verwendet (z.B. „Ansprechpartner“). Hierzu soll der Ausschuss einen Ausschuss-Antrag einbringen, in etwa mit folgendem Text:
„Das Bezirksamt wird ersucht, die Richtlinien zu überarbeiten und dabei eine gendergerechte Sprache zu wählen.“
Die genaue Formulierung soll in der nächsten Ausschuss-Sitzung beschlossen werden und dazu die Drucksache vertagt werden. Gleiches gilt für die Drucksache 2019/VII. Die Mitglieder des Ausschusses werden gebeten, dem Vorsitzenden konkrete Formulierungsvorschläge per E-Mail zu unterbreiten.
Wird in der November-Sitzung erneut aufgerufen. |
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