Auszug - Ortsbild Mahlsdorf
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 11.06.2015 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 15 Ja-Stimmen, den Antrag in der vom Ausschuss für Siedlungsgebiete, Verkehr und Landschaftsplanung folgenden geänderter Fassung zu beschließen. Die BVV möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich an den/die Eigentümer/in des Gebäudes Hönower Straße 11 (neben der Kirche und dem Friedhof) zu wenden, um es gegebenenfalls als Bestandteil einer geschlossenen straßenbegleitenden Gebäudefront zu erhalten.
Ursprungsdrucksache: Das Bezirksamt wird ersucht, das Gebäude Hönower Str. 11 (neben Kirche und Friedhof) zu erhalten, weil es Bestandteil einer geschlossenen straßenbegleitenden Gebäudefront ist. |
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