Auszug - Gebärden- und Schriftdolmetscher im Bürgeramt bekannt machen
Ein Ausschussmitglied war während der Abstimmung nicht anwesend.
Der Ausschuss für Gleichstellung und Menschen mit Behinderungen hat in seiner Sitzung am 05.05.2015 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 13 Ja-Stimmen, den Antrag zu beschließen. Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, auf der Homepage der Serviceleistungen der Bürgerämter den Hinweis auf die Möglichkeit zur Bestellung einer Gebärden- und Schriftdolmetscherin/eines Gebärden- und Schriftdolmetschers bei rechtzeitiger Anmeldung hinzuzufügen. |
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