Auszug - Beratung zur Änderung der Geschäftsordnung der BVV hier: Ergänzung des § 26 (4)
Tischvorlage von Herrn Ostertag zur Diskussion:
So lange Vorlagen zur Kenntnisnahme in den Ausschüssen beraten werden, darf das Bezirksamt die VzK nicht umsetzen (BezVG § 13 Abs. 3)
Diskussion zu Konsens b1 und b2
Entwurf für einen Ausschussantrag Betreff: Änderung der Geschäftsordnung der BVV, hier: Ergänzung des § 26 (4) Die BVV möge beschließen: Der § 26 (4) der Geschäftsordnung wird um folgenden Text ergänzt: „Bei der Aufnahme von Vorlagen des Bezirksamtes zur Kenntnisnahme in die Konsensliste B ist danach zu unterscheiden, ob die Beratung der Vorlage in einem Ausschuss eine Einwirkungsmöglichkeit auf das in der Vorlage beschriebene Verwaltungshandeln eröffnen soll (aufschiebende Wirkung, Konsens B1, nicht zu vollziehende Maßnahmen gemäß § 13 [2] Satz 1 Bezirksverwaltungsgesetz), oder ob dieses Verwaltungshandeln unverzüglich umgesetzt werden soll (unmittelbare Wirkung, Konsens B2, ohne Aufschub oder Einwirkungsrecht zu vollziehende Maßnahmen gemäß § 13 [2] Satz 2 Bezirksverwaltungsgesetz). Vorlagen des Bezirksamtes zur Kenntnisnahme, die über Verwaltungshandeln informieren, das nicht auf ein Ersuchen oder eine Empfehlung der BVV zurückgeht, sind grundsätzlich unter Konsens B2 einzuordnen, soweit sie nicht bereits unter Konsens A von der BVV behandelt wurden.“
Begründung: Über die Einwirkungsmöglichkeit der BVV in Verwaltungshandeln, insbesondere über die aufschiebende Wirkung einer Überweisung einer Vorlage zur Kenntnisnahme im Wege der Konsensliste B in einen oder mehrere Ausschüsse, bestand Unklarheit. Die vorgeschlagene Passage soll hier Eindeutigkeit herstellen.
Vorschlag: TOP 3.2. – Beratung zur Untergliederung der Konsensliste b in den Fraktionen diskutieren, danach zur nächsten Sitzung auf die Tagesordnung setzen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Kontakt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Büro der Bezirksverordnetenversammlung
Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L
- Tel.: (030) 90293-5811
- Tel.: (030) 90293-5812
- Tel.: (030) 90293-5813
- Tel.: (030) 90293-5814
- Fax: (030) 90293-5815
- E-Mail bvv@ba-mh.berlin.de
Postanschrift:
12591 Berlin