Auszug - Erfahrungsbericht zur Arbeit mit der Babyklappe
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Bericht von Frau Brandl (Kinderärztin): Die Babyklappe wurde fast auf den Tag vor einem Jahr eröffnet. Kurz danach, am 1. Mai 2014, trat das Gesetz zur „vertraulichen Geburt“ in Kraft, mit dem die „anonyme Geburt“ und die Babyklappen verboten wurden. Bereits bestehende Babyklappen werden seitdem geduldet. Vorher reichte eine Meldung in der Schwangerenberatung, jetzt muss die Mutter einen Umschlag mit ihren Daten hinterlegen. Vor der Einrichtung der Babyklappe im Krankenhaus Kaulsdorf gab es im Osten Berlins bis hin zur polnischen Grenze keine Babyklappe, aber dafür tote Kinder. Vor der Einrichtung der Babyklappe mussten die organisatorischen Abläufe und rechtlichen Voraussetzungen für den Umgang mit dem aufgefundenen Kind geklärt werden. Die Bewerbung von Babyklappen war von Anfang an stets verboten. Die Babyklappe wird mit einer Kamera überwacht, beim Hineinlegen eines Kindes wird Alarm ausgelöst. Am 13. April 2014 wurde das erste Kind, ein kleiner Junge, in die Babyklappe gelegt. Beim Auffinden eines Kindes wird es zunächst medizinisch versorgt, bei Verdacht auf Misshandlung wird die Polizei benachrichtigt. Das Jugendamt wird ebenfalls informiert. Dann wird das Kind zur Adoption freigegeben. Die leiblichen Eltern können ihr Kind auch wieder zurückfordern. In der Babyklappe befindet sich auch ein Brief an die Eltern, in dem die Verfahrensweisen erläutert werden. Die vertrauliche Geburt müsste viel stärker beworben werden.
Nachfragen: Herr Dr. Henke, Herr Dahler, Frau Losensky, Frau Friedrich, Frau Dobberke |
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