Auszug - Mögliche Benachteiligung bei der Vermietung von Wohnungen an Ausländer, Menschen mit Migrationshintergrund und Flüchtlinge  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Integration Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 17.03.2015 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
 
Wortprotokoll

Als Gäste nehmen Vertreterinnen und Vertreter der degewo (Frau Sünder, Frau Staeck) und der Stadt und Land (Herr Malter, Frau Teichel) teil.

 

Frau nder:

Im Bestand der degewo gibt es kaum Leerstand. Grundsätzlich ist es nicht sinnvoll in der Vermietungspraxis auf Namen zu achten. Die degewo engagiert sich im Quartiersmanagement und fördert das Leben der Menschen in Nachbarschaften gemäß dem Ansatz Vielfalt zu fördern. Quartiersmanager unterstützen Quartiere, in denen es einen großen Anteil an nicht-deutschsprachigen Mieterinnen und Mietern gibt.

 

Auch die degewo ist von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes angefragt worden, ob es sinnvoll wäre einen Leitfaden für die Vermietungspraxis zu entwickeln. Alle Wohnungsbaugesellschaften vertreten die Auffassung, dass sie nicht diskriminieren und alle notwendigen Kriterien für die Vermietung anwenden. Allerdings können sie es nicht verhindern, dass Menschen die Nicht-Vermietung als Diskriminierung empfinden. Die Aufgabe der Wohnungsbaugesellschaften sei es demzufolge die Vermietungspraxis noch transparenter darzustellen. Die städtischen Wohnungsunternehmen sind zudem über Kooperationsverträge daran gebunden Flüchtlinge aufzunehmen.

 

Frau Staeck:

Es gibt einen Anstieg von Mietinteressenten, die keinen deutschen Pass haben. Jedoch kann nicht jeder mit Wohnraum versorgt werden. Die Vermietungsstrategie sieht vor, die soziale Mischung zu gewährleisten, so dass Nachbarschaften funktionieren.

 

Herr Malter:

Die Fluktuation im Wohnbestand sinkt (unter 7 Prozent). Es müssen breite Bevölkerungsschichten versorgt werden (65% sozialverträgliche Vermietungen im geschützten Marktsegment: Studierende, Flüchtlinge, Alleinerziehende, WBS-Empfangende). Gleichzeitig haben die städtischen Wohnungsunternehmen die Aufgabe die Mischung aufrecht zu erhalten (35% werden an Menschen mit mittlerem Einkommen vermietet). Homogene Quartiere machen Schwierigkeiten in der Bewirtschaftung und gefährden den sozialen Frieden. Im Bestand der Stadt und Land leben Menschen aus mehr als 40 Nationen. Die Vermietung ist abhängig von der Solvenz und den Schulden der Mietinteressenten. Außerdem werden die Hilfsangebote der öffentlichen Hand unterstützt. Sie vermieten auch ad hoc an Flüchtlinge, auch wenn der Status ungewiss ist.

 

Es werden Nachfragen gestellt.

 

Frau Schwarz:

Wie viele Flüchtlinge haben in den vergangen zwei Jahren Wohnraum bekommen? Wie stellen sie sich der Herausforderung, dass mehr Flüchtlinge nach Berlin kommen?

 

Frau Staeck:

hrlich erfolgen mehr Vermietungen an Passausländer (11% in Marzahn). Im Vordergrund muss der Abbau von Ängsten stehen. Hier gibt es Kooperationen mit freien Trägern. Außerdem gibt es einige Untermietanträge von Mietern, um Wohnraum an Flüchtlinge zu vermieten.

 

Herr Malter:

Bei der Stadt und Land ist es ähnlich. Sobald der Status von Flüchtlingen geklärt ist, sind sie Wohnungsnachfrager. Allerdings kann das „Flüchtlingsproblem“ nicht durch Angebote öffentlicher Unternehmen gelöst werden. Es muss neuer Wohnraum in öffentlicher Hand geschaffen werden, um steuern zu können.

 

Frau Köhnke:

Beim Mieterverein sind keine Beschwerden über Diskriminierung angekommen. Welche Voraussetzungen müssen Flüchtlinge mitbringen, um eine Wohnung zu bekommen? Wie viele Mieterinnen und Mieter haben einen Migrationshintergrund?

 

degewo:

Es werden auch Wohnungen an Menschen vermietet, die nicht deutsch sprachen. In diesem Fall bitten sie darum, dass jmd. übersetzt. Ein weiteres Kriterium ist die finanzielle Situation. Zahlen über Mieterinnen und Mieter mit Migrationshintergrund gibt es nicht.

 

Frau hnke:

Wer übernimmt die Miete?

 

Frau Pohle:

Das richtet sich nach dem rechtlichen Status (z.B. Jobcenter oder Landesamt für Gesundheit und Soziales). Insgesamt ist es keine einfache Situation aufgrund vieler bedürftiger Menschen. Eine neue AV Wohnen wurde beschlossen, so dass es größere Spielräume für Anmietung von Wohnraum gibt.

 

Herr Dr. Henke:

rden sie sagen, dass sie den Notstand verwalten? Wie nnen die Probleme gelöst werden? Entstehen aufgrund der Vermietungsstrategie nicht Konflikte?

 

Herr Malter:

Wir verwalten nicht den Notstand. Es gibt eine rasante Entwicklung in Berlin, allerdings hat die Stadt in Relation zum Durchschnittseinkommen nicht den nötigsten Wohndruck. Es gibt eine Verknappung von Wohnraum in Segmenten für Randgruppen, deswegen muss es Neubau geben. Die Strategie der sozialen Durchmischung ist sinnvoll, um Integration zu fördern.

 

Frau Marburg:

Es gibt Beschwerden und den Wunsch nach Transparenz bei der Vermietungspraxis. Informationen müssen in die ethnischen Netzwerke vermittelt werden z.B. an die Migrantenselbstorganisationen (MSO). Integration wird nicht allein durch Verteilung erreicht werden.

 

Frau Schwarz:

Gibt es Mediatoren bei Problemen?

 

Frau Staeck:

Es gibt ein externes Mediationsbüro und Schiedsmänner vor Ort.

 

Frau Teichel:

In der Regel werden die Mietparteien bei Problemen vom Verwalter eingeladen. Bei Misserfolgen wird eine externe Mediation beauftragt.


 
 

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