Auszug - Ergebnisse der Einschulungsuntersuchungen Schuljahr 2013/14 (BA-Vorlage Nr. 0916/IV)
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Frau Augustin vom QPK des Bezirksamtes: - leider war kein direkter Vergleich zu anderen Bezirken möglich
- Sie erläuterte interessante Fakten mittels einer Powerpoint-Präsentation
Herr Ramirez Henao vom KJGD: - Eltern müssen Antrag auf Rückstellung stellen, die Entscheidung trifft das Schulamt
Frau Uhlich: - Wurde erfasst, ob die Rücksteller in der Kita waren? - Antwort:
- Warum wurde rauchen erfasst, jedoch nicht weitreichendere Süchte? - Antwort:
- Impfstatus bei hohem Bildungsstand und Sozialstatus gesunken ist das kein Widerspruch?
Herr Dahler: - Frage zur Klassenbildung bei Menschen mit Migrationshintergrund: Ist nicht eine differenziertere Betrachtung notwendig?
Frau Dahler: - Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund sinkt, die festgestellten Sprachdefizite steigen, ferner sind mehr als 50 % der Kinder entwicklungsverzögert. Das kann nicht durch einen Migrationshintergrund erklärt werden. Spielen andere Faktoren wie Verdrängung aus den inneren Bezirken eine Rolle?
Frau Friedrich: - Wie finden die Tests der Einschulungsuntersuchung statt? Sind die Eltern anwesend?
Antworten gegeben von Frau Augustin und Herrn Ramirez Henao: - Kinder sind nicht allein und immer in elterlicher Begleitung - Zur Differenzierung: Nur möglich nach „in Deutschland geboren“ bzw. „nicht in Deutschland geboren“. Eine Unterscheidung nach Aufenthaltsdauer oder nach Aufsplittung mit/ohne Migrationshintergrund der Eltern ist nicht möglich - Zum Impfschutz: Hier wird offenbar dem Bundestrend gefolgt
Frau Dahler: - Ist es sinnvoll Kampagnen wie „Ich geh zur U und du?“ wieder aufleben zu lassen? - Antwort:
Herr Kelz: - Wird in Berlin gegen die Defizite gewirkt, wie beispielsweise in Brandenburg? - Antwort:
Herr Dahler: - Nach SGB X ist die Verwaltung verpflichtet sich aus dem Pool der Dolmetscher zu bedienen
Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Seniorinnen und Senioren hat in seiner Sitzung am 19.02.2015 o. g. Vorlage beraten. |
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