Auszug - Nochmals zur mit DS 0504/VII beschlossenen Änderung in § 21 (2) GO BVV hier: Anwendung auf ausgewählte Ausschüsse?
Erläuterung, zum erneuten Aufruf der beschlossenen DS 0504/VII
Ursprünglich war beabsichtigt, dass die Änderung des § 21 der GO BVV für die Ausschüsse gelten sollte, wo die Sitzungen nach der Drucksachenabgabefrist und vor den Sitzungen des Ältestenrates stattfinden.
Beschluss § 21 ist so gefasst, dass alle Ausschussanträge und Beschlussempfehlungen, unabhängig vom Sitzungstag des Ausschusses (zwischen Drucksachenabgabefrist und Sitzung Ältestenrat) ohne Dringlichkeit in die Nachtragstagesordnung der BVV aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass die Protokolle der Ausschüsse rechtzeitig vorliegen.
Diskussion und Festlegung: eine Änderung des § 21 ist nicht vorgesehen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Kontakt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Büro der Bezirksverordnetenversammlung
Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L
- Tel.: (030) 90293-5811
- Tel.: (030) 90293-5812
- Tel.: (030) 90293-5813
- Tel.: (030) 90293-5814
- Fax: (030) 90293-5815
- E-Mail bvv@ba-mh.berlin.de
Postanschrift:
12591 Berlin