Auszug - Nochmals zur mit DS 0504/VII beschlossenen Änderung in § 21 (2) GO BVV hier: Anwendung auf ausgewählte Ausschüsse?  

 
 
Öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses
TOP: Ö 3.4
Gremium: Geschäftsordnungsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 30.03.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:15 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 001
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
 
Wortprotokoll

Erläuterung, zum erneuten Aufruf der beschlossenen DS 0504/VII

 

Ursprünglich war beabsichtigt, dass die Änderung des § 21 der GO BVV für die Ausschüsse gelten sollte, wo die Sitzungen nach der Drucksachenabgabefrist und vor den Sitzungen des Ältestenrates stattfinden.

 

Beschluss § 21 ist so gefasst, dass alle Ausschussanträge und Beschlussempfehlungen, unabhängig vom Sitzungstag des Ausschusses (zwischen Drucksachenabgabefrist und Sitzung Ältestenrat) ohne Dringlichkeit in die Nachtragstagesordnung der BVV aufgenommen werden.

Voraussetzung ist, dass die Protokolle der Ausschüsse rechtzeitig vorliegen.

 

Diskussion und Festlegung: eine Änderung des § 21 ist nicht vorgesehen.


 
 

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