Auszug - Antragsportal für Einwohnerinnen und Einwohner einrichten
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Die BVV hat in geänderter Fassung beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob ein Internetportal eingerichtet werden kann, über welches die Bürgerinnen und Bürger "Einwohneranträge" (siehe § 44 BezVG) einstellen und in kollaborativer Weise diskutieren, kommentieren und überarbeiten können. Das Bezirksamt wird weiter ersucht zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, die nötigen Unterschriften für einen Einwohnerantrag über das Internetportal zu sammeln.
Realisierung: siehe 53. Sitzung der BVV/VII. vom 26.05.2016 |
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