Auszug - Erschließung Siedlungsgebiet/ Wasser und Abwasser aktueller Stand und Planungstermine
Herr Himmel, Berliner Wasserbetriebe: ·
Trinkwasser weitestgehend abgeschlossen ·
Schmutzwassererschließung ·
seit 1998 konkrete Aussagen, bis 2005 soll alles beplant
sein ·
evtl. 2007/08 Fertigstellung im Siedlungsgebiet ·
Mittelbereitstellung ist z. Zt. nicht in Frage gestellt ·
Gebiet Mahlsdorf-Nord ist noch nicht in der Planung
erfasst, vorerst bleibt Grubenentwässerung Herr Schmidt, Leiter Tiefbauamt: ·
Zusammenarbeit mit den Wasserbetrieben ist gut ·
Erfassung der Maßnahmen auch gemeinsam mit der
Verkehrssicherheitsbehörde ·
BWB setzt 40 % seine Erschließungsmaßnahmen in
Gesamtberlin im Bezirk um, deshalb erheblicher Aufwand im Tiefbauamt notwendig Herr Beleites, VDGN: Die Gebiete, in denen eine
Grabenentwässerung vorhanden ist, dürfen finanziell nicht schlechter gestellt
werden als bei denen mit Kanalentwässerung. Auch Druck- und Gefällentwässerung
müssen auch gleich gestellt werden. Herr Himmel, BWB: Bei der Kleingartenanlage Biesenhorst
müssen erst die Voraussetzungen (Straßenbau usw. – rechtliche Voraussetzungen)
zum Bau der Kanalisation vom Bezirk geschaffen werden. Herr Schmidt, Leiter Tiefbauamt: ·
Z. Zt. kein Neubau von Straßen, ca. 5,5 Mio. € Kosten
nur für die Straßen in der Anlage Biesenhorst. ·
Anschlussstellen zur Erschließung dieses Gebietes sind
vorhanden am Hauptkanal. Herr Simdorn, BzStR WohnBauBürg: Ein Großteil des Gebietes
Kleingartenanlage Biesenhorst ist privat. Straßen beim Ausbau werden nicht
standardgerecht auf Kosten der Wasserbetriebe hergestellt, Damit entstehen
vorerst für den Anlieger keine Kosten. EU-Richtlinie: :Gesamtausbau der
Kanalisation bis 2005. Kann nicht eingehalten werden, da
Aufwand nicht zu realisieren ist, da Deutschland sehr hohe Ansprüche an den
Begriff “Trinkwasserzonen” (die Grundlage für den Ausbau der Kanalisation sein
sollen) hat. Herr Beleites: Richtigstellung: Kanalisation nicht von
TWZ abhängig sondern von der Einwohnerzahl. Auslegung durch den Bund und das
Land, in welchem Umfang zentral entwässert werden soll. Kommune hat kein Mitspracherecht. |
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