Auszug - Erschließung Siedlungsgebiet/ Wasser und Abwasser aktueller Stand und Planungstermine  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Siedlungsgebiete
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Siedlungsgebiete Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 27.04.2004 Status: öffentlich
Zeit: 18:30 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 2017
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
 
Wortprotokoll

Herr Himmel, Berliner Wasserbetriebe:

Herr Himmel, Berliner Wasserbetriebe:

·         Trinkwasser weitestgehend abgeschlossen

·         Schmutzwassererschließung

·         seit 1998 konkrete Aussagen, bis 2005 soll alles beplant sein

·         evtl. 2007/08 Fertigstellung im Siedlungsgebiet

·         Mittelbereitstellung ist z. Zt. nicht in Frage gestellt

·         Gebiet Mahlsdorf-Nord ist noch nicht in der Planung erfasst, vorerst bleibt Grubenentwässerung

 

Herr Schmidt, Leiter Tiefbauamt:

·         Zusammenarbeit mit den Wasserbetrieben ist gut

·         Erfassung der Maßnahmen auch gemeinsam mit der Verkehrssicherheitsbehörde

·         BWB setzt 40 % seine Erschließungsmaßnahmen in Gesamtberlin im Bezirk um, deshalb erheblicher Aufwand im Tiefbauamt notwendig

 

Herr Beleites, VDGN:

Die Gebiete, in denen eine Grabenentwässerung vorhanden ist, dürfen finanziell nicht schlechter gestellt werden als bei denen mit Kanalentwässerung. Auch Druck- und Gefällentwässerung müssen auch gleich gestellt werden.

 

Herr Himmel, BWB:

Bei der Kleingartenanlage Biesenhorst müssen erst die Voraussetzungen (Straßenbau usw. – rechtliche Voraussetzungen) zum Bau der Kanalisation vom Bezirk geschaffen werden.

 

Herr Schmidt, Leiter Tiefbauamt:

·         Z. Zt. kein Neubau von Straßen, ca. 5,5 Mio. € Kosten nur für die Straßen in der Anlage Biesenhorst.

·         Anschlussstellen zur Erschließung dieses Gebietes sind vorhanden am Hauptkanal.

 

Herr Simdorn, BzStR WohnBauBürg:

Ein Großteil des Gebietes Kleingartenanlage Biesenhorst ist privat.

Straßen beim Ausbau werden nicht standardgerecht auf Kosten der Wasserbetriebe hergestellt, Damit entstehen vorerst für den Anlieger keine Kosten.

EU-Richtlinie: :Gesamtausbau der Kanalisation bis 2005.

Kann nicht eingehalten werden, da Aufwand nicht zu realisieren ist, da Deutschland sehr hohe Ansprüche an den Begriff “Trinkwasserzonen” (die Grundlage für den Ausbau der Kanalisation sein sollen) hat.

 

Herr Beleites:

Richtigstellung: Kanalisation nicht von TWZ abhängig sondern von der Einwohnerzahl. Auslegung durch den Bund und das Land, in welchem Umfang zentral entwässert werden soll.

Kommune hat kein Mitspracherecht.


 
 

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