Auszug - Regelungen für Integrationsausschuss/Partizipation  

 
 
Öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Geschäftsordnungsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 24.11.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:10 - 18:20 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 001
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
 
Wortprotokoll

  • Der Textvorschlag wurde in Anlehnung an die GO BVV Charlottenburg-Wilmersdorf per E-Mail am 06.11.2014 unterbreitet.
     
  • Nach Beratung beschloss der Ausschuss einstimmig, zur Sitzung der BVV am 18.12.2014 zur Änderung der GO BVV einen Ausschussantrag auf Einfügung
    eines § 18a vorzulegen, welcher folgenden Wortlaut haben soll:

    § 18a
    Integrationsausschuss

    (1) Der Integrationsausschuss ist zuständig für Angelegenheiten, die nicht nur unerhebliche Auswirkungen auf die Integration der Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und Integrationsgesetzes haben. Der Ausschuss kann sich mit allen Themenstellungen befassen, die Integrationsfragen berühren. Soweit ein Anknüpfungspunkt zu einer Entscheidung der BVV (§ 12 BezVG) vorliegt, ist er vorher zu hören.

    (2) Insbesondere Vereine und Verbände nach § 6 Abs. 4 des Partizipations- und Integrationsgesetzes, die im Bezirk wirken, sollen den Fraktionen Vorschläge für die Wahl der Bürgerdeputierten unterbreiten. Die Vorsteherin/der Vorsteher gewährleistet die rechtzeitige Wahrnehmung dieses Rechts durch entsprechende Veröffentlichungen. Sie/er hat dabei die Zusammenarbeit mit der/dem Integrationsbeauftragten im Bezirksamt anzustreben.
     
  • Die Frage wurde aufgeworfen, warum die GO BVV keine Regelungen für den Jugendhilfeausschuss enthält.
    Die ausführlichen Regelungen im KJHG und AG KJHG sollten nicht in die GO BVV übernommen werden. Allerdings enthalten Geschäftsordnungen anderer BVVen Verweise auf diese Regelungen. Eine Aufnahme solcher Verweise in die GO BVV bleibt zu prüfen.
     

 
 

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