Auszug - Verschiedenes  

 
 
Öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Geschäftsordnungsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 24.11.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:10 - 18:20 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 001
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
 
Wortprotokoll

  • Audioaufzeichnungen, Wortprotokolle:
     
    • Das Thema wird aus gegebenem Anlass erörtert, da aus datenschutzrechtlicher Sicht auf eine unverhältnismäßig lange Aufbewahrungszeit hingewiesen wird.
    • Die Beantragung von Wortprotokollen vor der Beratung des entsprechenden Themas wurde bereits in einer früheren Sitzung des Ausschusses diskutiert und mehrheitlich nicht für machbar befunden.
    • Regelungen in § 46 GO BVV wären betroffen.
    • Herr Ostertag erklärt namens seiner Fraktion DIE LINKE, dass einer Änderung nicht zugestimmt werden würde.
    • Herr Kamin spricht sich ebenfalls für die Beibehaltung der Regelung aus.
    • Herr Ostehr sieht zwar Informations- jedoch keinen Handlungsbedarf.
    • Die Anwesenden pflichten dem bei.
       
  • Überweisung von Vorlage zur Kenntnisnahme ohne Festlegung einer Federführung:
     
    • Am Beispiel der DS 1363/VII Straßennamenerläuterungsschild an das Straßenschild „Schrobsdorffstraße“ anbringen - wird besprochen, dass die in dieser Wahlperiode getroffene Vereinbarung zur Überweisung von Vorlagen ohne Festlegung der Federführung häufig zu Verzögerungen in der Bearbeitung durch Ausschüsse führt.
    • Die Kenntnisnahme wird erst in die Geschäftlichen Mitteilungen aufgenommen, wenn Mitteilungen aller betroffenen Ausschüsse bei der Vorsteherin der BVV vorliegen.
    • Im konkreten Fall wurde die Vorlage von einem Ausschuss vertagt, da der Text des Zusatzschildes keine Zustimmung fand. Ein entsprechender Ausschussantrag mit Textvorschlag wurde jedoch bisher nicht eingebracht.
      Die Absicht des Ausschusses wurde noch nicht verdeutlicht.
       
    • Die Anwesenden verständigen sich auf die Beibehaltung der Überweisungspraxis, da die Umsetzung von BVV-Beschlüssen in Ausschüssen ufig fachlich diskutiert werde.
    • Bei Überweisungsbegehren sollte stärker auf eine Differenzierung geachtet werden und keine pauschale Überweisung der Vorlagen erfolgen.
    • Die Ausschüsse sollten von ihrem Recht der Einreichung von Ausschussanträgen bezüglich der Umsetzung von Beschlüssen der BVV durch das Bezirksamt Gebrauch machen.
    • Neben der glichkeit der Überweisung sollten Ausschüsse auch die Möglichkeit nutzen, sich Drucksachen grundsätzlich auch ohne Überweisung auf die Tagesordnung ihrer Sitzungen zu setzen.
       
    • Die Fraktionen sollten bereits vor der Beratung im Ältestenrat Vorlagen differenzierter betrachten bzw. selektieren.
       
    • Herrn Ostehr gibt zu bedenken, ob es ratsam wäre, zwei Listen für Konsens b) (Überweisungen) zu führen, wie:
       
      • Liste mit Vollzug der Kenntnisnahme und anschließender Überweisung, so dass das Bezirksamt entsprechende Handlungen vollziehen kann
         
      • Liste ohne Vollzug der Kenntnisnahme (bisher üblich), weil noch Arbeitsauftrag folgt bzw. folgen soll.
        Dazu muss identifiziert werden, welche Kenntnisnahmen mit neuem Arbeitsauftrag versehen werden sollen (z. B. durch neuen Antrag oder Ausschussantrag)
         
      • Die Fraktionen werden um Stellungnahme gebeten.
         
  • Arbeit der Ausschüsse und Sanktionen:
     
    • In zahlreichen BVVen zeichnet sich ab, dass Protokolle aus Ausschusssitzungen verspätet vorliegen bzw. Einladungen zu Ausschusssitzungen deshalb nicht pünktlich verteilt werden können.
    • Diese Fälle sind auch in unserer BVV zu verzeichnen.
    • Ebenso kommt es vor, dass Drucksachen von Ausschüssen über die in § 17 (9) genannte Frist hinaus vertagt werden, ohne dass hierfür, wie vorgeschrieben, eine Begründung erfolgt.
    • Herr Ostertag regt deshalb an, darüber nachzudenken, ob ggf. Sanktionen in die GO BVV aufgenommen werden sollten, falls Ausschüsse den ihnen aus der GO BVV erwachsenden Pflichten nicht oder unvollständig nachkommen. Zum Beispiel könnten ohne Begründung vertagte Drucksachen automatisch r behandelt/zur Kenntnis genommen/an die BVV zur Beschlussfassung zurücküberwiesen angesehen werden.
    • Ebenso wurde der Vorschlag diskutiert, bei Nichtvorliegen des Protokolls der vorherigen Sitzung die folgende Sitzung eines Ausschusses ausfallen zu lassen.

 
 

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