Auszug - Erhalt der Kleingartenanlage "Am Wuhlesee"
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Herr Weiss (Vertreter der Eigentümergemeinschaft) verweist darauf, dass es sich rechtlich bei dem Gebiet nicht um eine Kleingartenanlage handelt. Wir haben bereits von BA die Zusicherung, dass es sich um Bauland handelt. Herr Dr. Franke widerspricht dieser Auffassung, nach Bundeskleingartengesetz, Vorschlag: Landtausch durchführen, war um eine gütliche Einigung bemüht. Entscheidung darüber ist noch nicht gefallen. Herr Leittretter: Hintergründe waren mir bisher nicht bekannt, vor allem die juristischen Hintergründe, schlage Vertagung vor Vertreter der Pächter: die Hälfte der jetzigen Pächter wollen ihr Grundstück kaufen, die vom Eigentümer vorgeschlagene Vorgehensweise für die übrigen Flächen entspricht den Interessen der Unterpächter Frank Beiersdorff: Beschluss der BVV, Kleingartenanlagen, wo möglich erhalten, geplante Verdichtung an dieser Stelle ist außerdem problematisch, deshalb wäre ein Flächentausch wünschenswert Herr Dr. Franke wird dem Ausschuss seine Hintergrundinformation schriftlich zur Verfügung stellen. Vertreter der Eigentümer: Bezirk hat gar keine Flächen zum Tausch, es wird auch keine Verdichtung über das bisherige Maß hinaus. Nach 2015 kann der Eigentümer entscheiden, was er mit den Flächen macht. Es sind bereits Flächen abgegeben worden für den Wuhlegrünzug. Herr von Neumann: Antrag: rechtliche Zuarbeit vom BA – dem stimmt der Ausschuss zu: 15 ja-Stimmen (einstimmig) Rechtliche Stellungnahme der Eigentümer wird den Ausschussmitgliedern auch zur Verfügung gestellt
Zur weiteren Beratung erneut auf die nächste TO |
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