Auszug - Redezeitbegrenzung  

 
 
Öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Geschäftsordnungsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 13.10.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:45 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 001
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
 
Wortprotokoll

Ausgangspunkt ist die Sockelredezeit von fünf Minuten pro Fraktion bis zur Stärke von zehn Mitgliedern plus eine Minute für jede weiteren fünf Fraktionsmitglieder sowie zwei Minuten für jede/jeden fraktionslose/n Einzelverordnete/n.

  • Die Fraktion der Piratenpartei ist der Auffassung, dass diese Zuteilung der Redezeiten ein Mindestrecht/Mindestanspruch sein sollte.
    Dies wird von den Anwesenden akzeptiert.
     
  • Konkrete Formulierung fehlt noch.
     
  • Redezeiten müssen nicht ausgeschöpft werden, sind aber bei Antrag auf Abbruch der Debatte „geschützt“, d. h. sie unterliegen dem Abbruch nicht.
     
  • Der Ältestenrat kann abweichende Verfahrensweisen verabreden.
     
  • Der Textvorschlag wird vom Ausschussvorsitzenden vorgelegt und in der Ausschusssitzung am 24.11.2014 beraten.
    Danach wird er den Fraktionen zur Beratung übergeben.
     
  • Zu klären ist, ob eine Handreichung als „Auslegung“ zur GO BVV ausreicht. Auf die Einfügung eines Paragraphen könnte in diesem Falle verzichtet werden.

 
 

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