Auszug - Erweiterung der Verordnungsmenge für logopädische und ergotherapeutische Behandlungen bei Kindern
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Herr Dahlmann erläutert den Antrag der SPD. Ausdehnung der Behandlungsmöglichkeiten für den betroffenen Personenkreis durch die Aufhebung der Beschränkungen.
Schwerpunkte der Diskussion: Hoffnung der Kassen, dass die verschriebenen Therapiestunden nicht voll ausgelastet werden müssen. Der G-BA gibt die Heilmittel-Richtlinie heraus und legt damit fest, was dann als GKV-Leistung abgerechnet werden darf. Der G-BA ist durch § 92 SGB V legitimiert. Die KV Berlin verhandelt dann mit der GKV und beschließt dann die Arznei- und Heilmittelrichtgrößen. Text ist missverständlich und soll überarbeitet werden.
Der Antragt wird vertagt. |
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