Auszug - Berücksichtigung der zur Sitzung am 12.03.2014 übergebenen neuen Fragestellungen
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Zur Bürgerfragestunde:
Folgende Einigung wird zum § 29 im Konsens erzielt:
Absatz 2:
Die Formulierung des Absatzes 2 lautet bisher (ohne o. g. Formulierungsvorschlag):
"Bürgerinnen/Bürger lassen sich in eine Frageliste eintragen und werden der Reihe nach aufgerufen. Sie tragen ihre Anfragen mündlich vor. Die Fragen sind drei Arbeitstage vor der Sitzung der BVV in Textform im Büro der BVV einzureichen.
Absatz 3:
Bis zur Sitzung des Ausschusses am 11. Juni 2014 erfolgt die Beratung in den Fraktionen.
Alle weiteren Fragestellungen (Anlage 2) werden vertagt. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen:
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