Auszug - Berücksichtigung der zur Sitzung am 12.03.2014 übergebenen neuen Fragestellungen  

 
 
Öffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Geschäftsordnungsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 24.04.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 001
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Zur Bürgerfragestunde:

 

  • Herr Wilke:
    Anzahl der Anfragen und Vorgehensweise sollten der Mündlichen Fragestunde angepasst werden. Bürgerinnen und Bürgern sollten nicht mehr Möglichkeiten und Rechte eingeräumt werden als Bezirksverordneten. Er befürwortet eine Formulierung im § 29, wie z. B.: "§ 28 findet Anwendung."
     
  • Frau Buchwald:
    Bürgeranliegen sollten berücksichtigt werden, da nicht alle Menschen gleich befähigt sind, sich sprachlich auszudrücken. Pro Bürgerin/Bürger sollten maximal zwei Fragen zugelassen werden.
     
  • Herr Mätz:
    Er widerspricht, da das Büro der BVV bereits umfangreiche Serviceleistungen für Bürgerinnen und Bürger erbringt. Man könne erwarten, dass Fragen entsprechend formuliert werden, ansonsten können sie von der Vorsteherin der BVV zurückgewiesen bzw. nicht zugelassen werden.
     
  • Herr Lemm:
    Maximale Anzahl der Anfragen und Unterfragen sollte vorgegeben werden.
    Die Reihenfolge des Aufrufs sollte gesteuert werden. Die Vorsteherin kann reglementieren. Nur Fragen einzelner Bürgerinnen und Bürger sollten zugelassen werden.
     
  • Herr Geppert:
    Er hält Letzteres nicht für praktikabel, da auch im Namen Anderer gefragt werden dürfe (Absatz 2).

 

Folgende Einigung wird zum § 29 im Konsens erzielt:

 

Absatz 2:

  • Im dritten Satz wird folgende Wortgruppe gestrichen: ".in der Regel."
  • Der vierte Satz wird vollständig gestrichen.
  • Eine Regelung, wonach jede Bürgerin/jeder Bürger pro Sitzung der BVV maximal zwei Anfragen, welche höchstens fünf Unterfragen haben dürfen, einreichen kann, ist zu formulieren und ein- bzw. anzufügen.
    Formulierungsvorschlag:
    "Jede Bürgerin/jeder Bürger kann pro Sitzung der BVV maximal zwei Anfragen einreichen. Die Anfragen dürfen bis zu fünf Unterfragen enthalten."

 

Die Formulierung des Absatzes 2 lautet bisher (ohne o. g. Formulierungsvorschlag):

 

"Bürgerinnen/Bürger lassen sich in eine Frageliste eintragen und werden der Reihe nach aufgerufen. Sie tragen ihre Anfragen mündlich vor. Die Fragen sind drei Arbeitstage vor der Sitzung der BVV in Textform im Büro der BVV einzureichen.
Bürgerinnen/Bürger, die nicht im eigenen Namen fragen, müssen die Fragen fünf Arbeitstage vor der Sitzung in Textform im Büro der BVV einreichen."

 

Absatz 3:

  • Der letzte Satz wird um folgende Wortgruppe ergänzt:
    Formulierungsvorschlag:
    "., jedoch können von Bürgerinnen/Bürgern pro Anfrage bis zu zwei Nachfragen gestellt werden."

 

Bis zur Sitzung des Ausschusses am 11. Juni 2014 erfolgt die Beratung in den Fraktionen.

 

Alle weiteren Fragestellungen (Anlage 2) werden vertagt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:                                          Nein-Stimmen:                            Enthaltungen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Fragestellungen 140428 (21 KB)      

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Büro der Bezirksverordnetenversammlung

Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L

Postanschrift:
12591 Berlin