Auszug - Freie Stellen im Regionalsozialdienst besetzen
Die BVV hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, unverzüglich alle personalrechtlichen Schritte einzuleiten, um die unbesetzten Personalstellen im RSD zu besetzen, damit die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben, insbesondere die Abwendungen von Kindeswohlgefährdungen, wahrgenommen werden können. Die dafür erforderlichen Ausnahme- bzw. Sonderregelungen, die in der Entscheidungshoheit des Bezirkes liegen, sollen dabei Anwendung finden.
Realisierung: siehe Sitzung der BVV vom 04.09.2014 |
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