Auszug - Eingabe Nr. 54/V - Frau Rösler (dazu Bericht durch Vorsitzende des Ausschusses)
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Bericht Fr.
Uhlich: gleichlautende Eingabe ist auch ans Amt gegangen. B-Plan ist noch nicht
beschlossen, deshalb werden die Einwände der Beschwerdeführerin geprüft. Öffentliche
Auslegung hat aber bereits stattgefunden. Die Beschwerdeführerin war zu diesem
Zeitpunkt aber noch nicht Eigentümerin. Auch nach Beschluss des B-Plan ist eine
Einzelfallprüfung möglich. Die Beschwerdeführerin hat alle relevanten Auskünfte
durch das Amt erhalten. Festlegung:
Fr. Uhlich nimmt Einsicht in das Schreiben, dass die Bürgerin vom Amt erhalten
hat, danach formuliert sie ein Schreiben des Ausschusses an die Bürgerin. Die
Eingabe ist damit abgeschlossen. |
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