Auszug - Ausschuss-Antrag „Einsicht in Bewertung der FIS-Stellen-Anträge durch das Bezirksamt“
RA L gibt Hinweise zum vorliegenden Text. Der vorliegende Antrag könne so nicht eingereicht werden, um Verwaltungshandeln anzuregen. Allerdings kann der Ausschuss einen Beschluss nach §17 (2) BezVG fassen.
Der Ausschuss hat die Einreichung des Antrages ausführlich beraten. Der Antragsteller Hr. Kelz hat im Ergebnis folgende geänderte Textfassung eingereicht:
“Der Ausschuss für “Gleichstellung und Menschen mit Behinderungen” beantragt nach § 17 (2) BezVG die Akteneinsicht in alle Unterlagen, die dem Vorgang der Beantragung und Evaluation von Fraueninfrastrukturstellen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf aus dem Jahr 2013 zugehörig sind.”
Absatz: “Die Akteneinsicht soll in einer nicht-öffentlichen Sitzung des Ausschusses geschehen.”
Dazu Tendenzabstimmung: drei dafür, zu acht dagegen, zu zwei Enthaltungen
“Zur Akteneinsicht benennt der Ausschuss ein Mitglied pro Fraktion und zwei Bürgerdeputierte”
Dieser Absatz fand breite Zustimmung. Es ergab sich folgende Gesamttextfassung des Beschlusses (nicht Antrag):
“Der Ausschuss für “Gleichstellung und Menschen mit Behinderungen” beantragt nach § 17 (2) BezVG die Akteneinsicht in alle Unterlagen, die dem Vorgang der Beantragung und Evaluation von Fraueninfrastrukturstellen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf aus dem Jahr 2013 zugehörig sind. Zur Akteneinsicht benennt der Ausschuss ein Mitglied pro Fraktion und zwei Bürgerdeputierte”
Abstimmung über den so geänderten Text: zehn Ja-Stimmen und drei Enthaltungen.
Damit hat der Ausschuss diesen Beschluss gefasst. |
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