Auszug - Übertragung JKFE M3 an den M3 e. V.
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Beschluss: Der JHA folgt der Empfehlung des Jugendamtes, dass der Betrieb der JFE "Haus der Begegnung M 3" ab dem 01.01.2014 durch den Träger "Haus der Begegnung M3 e.V." fortgeführt wird. Die Grundlage dafür ist der Beschluss des JHA vom 02.12.2009. Der Träger erfüllt alle Voraussetzungen zur Fortführung der bisherigen Arbeit in der Einrichtung. Das Jugendamt wird beauftragt, die notwendigen Schritte der Übergabe aller Rechte und Pflichten an den Träger zu veranlassen. einstimmig angenommen
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