Auszug - Freie Stellen im Regionalsozialdienst durch Außeneinstellungen besetzen
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Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 11.12.2013 o. g. Drucksache beraten und zur Kenntnis genommen.
Ausschussantrag an die BVV Der JHA ersucht das BA, unverzüglich alle personalrechtlichen Schritte einzuleiten, um die unbesetzten Personalstellen im RSD zu besetzen, damit die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben, insbesondere die Abwendungen von Kindeswohlgefährdungen, wahrgenommen werden können. Die dafür erforderlichen Ausnahme- bzw. Sonderregelungen, die in der Entscheidungshoheit des Bezirkes liegen, sollen dabei Anwendung finden. Begründung: Die Arbeitsfähigkeit des RSD ist zwingend geboten. Die Besetzung freier Stellen sollte unmittelbar erfolgen und kann aufgrund der Bedeutung dieses Bereiches für den Kinderschutz nicht bis zur Umsetzung des Personalabbaus im Jugendamt warten. Die Belastung der KollegInnen hat längst eine kritische Phase überschritten. |
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