Auszug - Ausschreibungszeitraum für Anträge an die Jury des Kulturbeirats
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Die BVV hat beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht sicherzustellen, dass bei Ausschreibungen des Bezirksamts, bei denen freie Träger Mittel für u. a. kulturelle Arbeit beantragen, der Ausschreibungs-zeitraum sechs Wochen nicht unterschreitet. Die Ausschreibungsbedingungen sind dabei spätestens zum Beginn des Ausschreibungszeitraums breit öffentlich bekannt zu machen.
Realisierung: siehe Sitzung der BVV vom 19.12.2013 |
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