Auszug - Mahd im Grünflächenbereich Schmetterlingswiesen, Biesdorf  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Siedlungsgebiete, Verkehr und Landschaftsplanung
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Siedlungsgebiete, Verkehr und Landschaftsplanung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 18.09.2013 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:55 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Bürodienstgebäude, Raum 001
Ort: Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin
0826/VII Mahd im Grünflächenbereich Schmetterlingswiesen, Biesdorf
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBzStR WirtStadt
Verfasser:Gräff, Christian 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
 
Wortprotokoll

Änderungsantrag der Fraktion BündnisGrüne/Die Grünen vorgelegt

Änderungsantrag der Fraktion BündnisGrüne/Die Grünen vorgelegt.

Diskussion zu einem Kompromissvorschlag des Bezirksamtes. (Wird an das Protokoll angehangen.

Ausschussmitglieder und Einbringer bestätigen diesen Vorschlag, da er dem Inhalt des Änderungsantrags entspricht.

 

Stellungnahme an den federführenden Ausschuss für Umwelt, Natur und Lokale Agenda 21

 

Der Ausschuss für Siedlungsgebiete, Verkehr und Landschaftsplanung hat in seiner Sitzung am 18.09.2013 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit elf Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen, den Antrag in folgender geänderter Fassung zu beschließen.

 

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen und einen Vorschlag für den Bereich Schmetterlingswiesen und Umgebung vorzulegen,

 

  • auf welchen Fchen zweimal jährlich eine vollständige Mahd erfolgen soll
  • auf welchen Flächen lediglich die Begehbarkeit der Wege zu sichern ist (nur Randstreifen etwa 0,5 m breit jeweils links und rechts des Weges)
  • auf welchen Flächen zur Erhaltung und Stärkung der Flora und Fauna eine einmalige und/oder auf eine bestimmte Höhe eingeschränkte Mahd erfolgen kann
  • welche Flächen als Wildblumenwiesen erhalten werden können

 

und dementsprechend zu verfahren.

 

 

Ursprungsdrucksache:

Das Bezirksamt wird ersucht, im o. g. Bereich nicht weiterhin zweimal jährlich eine vollständige Mahd der gesamten Grünflächen vorzunehmen, sondern nur die Begehbarkeit zu sichern, d.h. die Randstreifen der Wege und die direkt genutzten Bereiche ganz abzumähen, an anderen Stellen zur Erhaltung und Stärkung der Flora und Fauna sich für eine einmalige oder/und nur auf eine bestimmte Höhe eingeschränkte Mahd festzulegen.

 

 


 
 

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